Die Basisverordnung und die Durchführungsvorschriften sind seit dem 1.1.2009 wirksam. Sie haben die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 aufgehoben, die seit 1992 in Kraft war.
Verordnungstext als pdf, gilt seit 01.01.2009
Basisverordnung: Ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen
Verordnungstext als pdf, gilt seit 01.01.2009
Durchführungsverordnung: Sie legen die Umsetzung der Basisverordnung für Produktion, Verarbeitung, Handel und Kontrollverfahren im Detail fest.
Verordnungstext als pdf, gilt seit 01.01.2009
Durchführungsverordnung: Sie regelt den Import von Öko-Produkten aus Drittländern.
Im Folgenden finden Sie die Änderungsverordnungen. Die neuesten zuerst.
Änderungsverordnung als pdf, gilt ab 06.12.2011
Aktualisierung der Verordnung Nr. 1235/2008
Änderungsverordnung als pdf, gilt ab 27.10.2011
Aktualisierung der Verordnung Nr. 1235/2008
Änderungsverordnung als pdf, gilt ab 20.6.2011
Aktualisierung der Drittlandsliste der Verordnung Nr. 1235/2008
Änderungsverordnung als pdf, gilt ab 03.05.2011
Öffentlichmachung aktueller Bescheinigungen durch die Mitgliedstaaten und Datenschutz
Änderungsverordnung als pdf, gilt ab 08.04.2011
Nur kontrollierte Unternehmen dürfen das EU-Bio-Logo verwenden.
Wein aus ökologisch erzeugten Trauben, der vor dem 31.07.2012 etikettiert wurde, kann ohne Verwendung des EU-Bio-Logos abverkauft werden werden.
Ethanolextrakt aus Öko-Rosmarin wird als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Änderungsverordnung als pdf, gilt ab 01.07.2010
Neues EU-Bio-Logo und Vereinheitlichung der Codenummern der Kontrollstellen
Änderungsverordnung als pdf, gilt ab 01.07.2010
Erweiterung der EU-Öko Verordnung um den Bereich zur Aquakultur (Fische, Muscheln, Meeresalgen etc.), Futtermittel aus dem ersten Umstellungsjahr um Körnerleguminosen ergänzt, Stall- und Auslaufflächen für Mastschweine über 110 kg
Änderungsverordnung als pdf, gilt ab 26.06.2009
Aktualisierung der Drittlandsliste der Verordnung Nr. 1235/2009