Einsatz von konventionellem Rebpflanzgut
Ausnahmeregelung 2009 und Sortenübersicht des ökologisch vermehrten Rebpflanzgutes
Verkäuferbestätigung Gentechnikfreiheit
gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
Bestätigung, dass ein Erzeugnis weder "aus" noch "durch" GVO hergestellt wurde
In Baden-Württemberg können seit Frühjahr 2010 ökologisch wirtschaftende Betriebe, die nicht am MEKA-Programm teilnehmen (weil sie zu klein sind), eine Förderung beantragen.
Für Acker- und Grünlandflächen werden pauschal 50,-EUR je Hektar und Jahr gewährt. Gartenbau-, Obst- inklusive Streuobst-, Weinbau- und Gemüseflächen werden mit 125,- EUR je Hektar und Jahr bezuschusst.
Erzeuger ohne Flächen, aber mit ökologischer Bienenhaltung erhalten 1,50 EUR je Bienenvolk und Jahr. Je Betrieb können mindestens 50,-EUR und höchstens 250,-EUR bewilligt werden. (Stand 13.04.2010)
Informationen zur Antragstellung
Kontrollbescheinigung, Anlage 2, Anlage 3