Kennzeichen der Ökologischen Tierhaltung sind:
Die artgerechte Tierhaltung ist ein wesentliches Merkmal des ökologischen Landbaus.
Stallhaltung: Im Stall müssen alle Tiere genügend Platz haben und bequeme, saubere und trockene, eingestreute Liegeflächen. Wichtig ist eine angemessene Temperaturführung, reichlich Frischluft sowie ausreichend Tageslicht (Orientierungswert: Fensterfläche mindestens 5% der Bodenfläche).
Mindestens die Hälfte der gesamten Bodenfläche muss aus festem Material bestehen (Spaltenanteil < 50%!).
Mindestflächen: Die Mindeststall- und Mindestfreilandflächen sind im Anhang III der VO 889/2008 festgelegt. Ausnahmegenehmigungen sind maximal bis 2013 möglich.
Auslauf/Weidegang: Alle Tiere müssen Zugang zu Weideland oder Auslauf haben, wann immer die Witterungsbedingungen und der Bodenzustand dies gestatten. Der Auslauf kann z.T. überdacht sein (maximal 50%).
Pflanzenfresser: Bei Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden ist die 100% Bio-Fütterung Pflicht.
In der Schweine- und Geflügel-Fütterung dürfen gegenwärtig (Stand: Januar 2012) einige Futterkomponenten aus konventioneller Erzeugung stammen. Der zulässige Höchstanteil beträgt 5 % der Futter-Trockenmasse pro Jahr.
Alle Tiere sollen aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen. Beim Bestandsaufbau sowie in besonderen Situationen ist ein konventioneller Tierzukauf für einen festgelegten Anteil Zuchttiere, möglich, wenn keine Bio-Tiere verfügbar sind.
Nur Tiere zur Zucht: Ein Zukauf von Masttieren oder Muttertieren aus konventionellen Betrieben ist grundsätzlich nicht möglich. Weibliche Zuchttiere können nur zugekauft werden, bevor sie das erste Mal geboren haben.
Anzahl der Tiere: Bei Pferden und Rindern können maximal 10 % des Bestandes, bei Schweinen, Schafen und Ziegen maximal 20 % des Bestandes konventionell zugekauft werden. Nach Absprache mit der Kontrollstelle können bis zu 40 % des bisherigen Bestandes konventionell zugekauft werden. Hierfür ist eine schriftliche Ausnahmegenehmigung notwendig.
Umstellungszeit: Nach jedem konventionellen Tierzukauf ist eine entsprechende Umstellungszeit (siehe Merkblatt "Umstellungszeiten") einzuhalten.
Behandelte Tiere oder Tiergruppen (z.B. bei Mastschweinen oder Geflügel) sind eindeutig zu kennzeichnen. Die Anwendung von Tierarzneimitteln zu dokumentieren, damit nachvollziehbar ist, dass die Tiere nur gezielt und nicht vorbeugend oder auf Verdacht behandelt werden und die doppelte Wartezeit eingehalten wird.