Kennzeichen des ökologischen Pflanzenbaus sind:
Saatgut muss aus Bio-Vermehrung stammen. Einen Überblick welches Saatgut in Öko-Qualität verfügbar ist, gibt die Datenbank: www.organicxseeds.de. Hier bekommt man auch Hinweise, ob für die Verwendung einer Sorte aus konventionellem Anbau eine Einzelgenehmigung notwendig ist oder ob für die Kulturart eine Allgemeine Ausnahmeregelung besteht.
Die Nährstoffversorgung erfolgt im Bio-Anbau über den Nährstoffkreislauf im Boden. Die Stickstoffversorgung erfolgt über den Anbau von Leguminosen. In den meisten Betrieben liegt der Anteil von Leguminosen bei 20-30%.
Reichen die vorhandenen Nährstoffe nicht aus, können Bodenverbesserer und Düngemittel verwendet werden, die der Liste in Anhang I der VO 889/2008 aufgeführt sind. Bei Düngemitteln, die aus mehreren Komponenten bestehen, müssen alle Bestandteile bekannt sein und jede Komponente nach Anhang I zugelassen sein.
Der Nährstoffbedarf wird in der Regel durch Ergebnisse von Bodenuntersuchungen belegt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Düngemittel zulässig ist, können Sie sich gerne an uns wenden.
Krankheiten und Schädlingen wird im Öko-Landbau in erster Linie vorbeugend begegnet mit standortgerechtem Anbau, geeigneter Sortenwahl, eine weitgestellte Fruchtfolge, guten Anbaubedingungen und einer lebendigen Flur, mit Lebensraum für Nützlinge.
Pflanzenschutzmittel routinemäßig sondern nur nach Befallslage ausgebracht werden. Zulässig sind Pflanzenschutzmittel die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 aufgeführt sind. Zum Teil sind dort auch weitere Einschränkungen genannt, die zu berücksichtigen sind.
Das Mittel muss nach deutschem Pflanzenschutzmittelrecht für die Kultur und die Anwendung zugelassen sein. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht eine entsprechende Liste im Internet unter www.bvl.bund.de, Stichwort: "psm__oekoliste". Ergänzende Informationen zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln im eigenen Betrieb finden Sie dort mit Suchwort "Eigenbedarf".
Wenn die Schlaglisten und der Betriebsbericht vor dem Kontrolltermin ausgefüllt sind und die kontrollrelevanten Belege (Buchführungsabschluss sowie Rechnungen über den Betriebsmittelzukauf sowie den Warenzu- und -verkauf) vorliegen, kann die Betriebsprüfung schneller und damit kostengünstiger durchgeführt werden.