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Kontrollverein aktuell

Kontrollverein aktuell  –  Ausgabe Februar 2009

Neue EU-Öko-Verordnungen ::: Vermarktungsverbote in NRW ::: Meldepflichten ::: Vorbereitung der Betriebsinspektion ::: Wareneingangskontrolle
» Zu den Informationen

bioC Datenbank

Die Internetdatenbank www.bioc.info gibt Auskunft, ob ein Unternehmen berechtigt ist, Öko-Produkte zu vermarkten. Abnehmer können so sicher in Erfahrung bringen, ob ein Lieferant am Kontrollverfahren teilnimmt.

Unternehmen, die bei bioC gelistet sind, sind zum Kontrollverfahren angemeldet und haben die Berechtigung Bio-Produkte zu vermarkten. Eine Zertifikatskopie oder eine bioC-Bestätigung bieten aber keine Garantie, dass ein Bio-Betrieb nur Bio-Produkte verkauft. Wesentlich ist daher immer, was genau auf der Rechnung oder dem Etikett steht.

Zur Zeit beteiligen sich der Kontrollverein und 12 weitere Kontrollstellen an der Datenbank. Mit dem Auswertungsschreiben 2008 haben unsere Betriebe ihr Passwort für den internen Bereich erhalten, mit dem sie sich unter "Login" einloggen können. Dort stehen die Funktionen: Kontrollbestätigungen und Lieferantenliste zur Verfügung. Mit der Lieferantenliste lassen sich mehrere Unternehmen aus der Datenbank in einer Liste speichern und damit z. B. als Vorbereitung zur Kontrolle eine Sammelbestätigung ausstellen. Das spart Zeit.

Die neue EU-Verordnung zum Ökolandbau

Die Basisverordnung und die Durchführungsvorschriften sind seit dem 1.1.2009 wirksam. Sie heben die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 auf.

Die meisten Änderungen betreffen Verarbeitung und Handel. Für die praktische Landwirtschaft ändert sich mit der neuen Verordnung nur wenig. Die meisten bisherigen Regelungen wurden übernommen.

Die wesentlichen Änderungen haben wir wir für Sie kurz zusammengefasst.
Änderungen durch die neue Verordnung in Stichworten

Zur Anbindehaltung: Eine Anbindehaltung von Milchvieh ist ab 2013 nur noch in kleinen Beständen und nur dann möglich, wenn den Tieren Sommerweidegang und ansonsten mindestens 2 mal die Woche Auslauf angeboten wird. Wieviele Tiere noch als "Kleinbestand" einzustufen sind, wird von den einzelnen EU-Staaten national festgelegt.

Erläuterungen zur neuen EG-Öko-Verordnung

Die Broschüre zur Erläuterung der neuen EG-Öko-Verordnung, die das Land NRW herausgibt, wurde im Januar neu herausgegeben: www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/pdf/oekoverordnung/broschuere_oeko0901.pdf

Basisverordnung

VO (EG) Nr. 834/2007 vom 28.6.2007

Verordnungstext als pdf, gilt seit 01.01.2009
Basisverordnung: Ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen

Durchführungsvorschriften

VO (EG) Nr. 889/2008 vom 5.9.2008

Verordnungstext als pdf, gilt seit 01.01.2009
Durchführungsvorschriften: Sie legen die Umsetzung der Basisverordnung für Produktion, Verarbeitung, Handel und Kontrollverfahren im Detail fest. Hier finden sich die Regelungen, die bisher in den Anhängen I-VIII standen.

Änderungsverordungen

VO (EG) Nr. 1235/2008 vom 08.12.2008

Änderungsverordnung als pdf, gilt ab 01.01.2009
Durchführungsvorschriften: Sie regeln das Verfahren für den Import von Öko-Produkten aus Drittländern

VO (EG) Nr. 1254/2008 vom 15.12.2008

Änderungsverordnung als pdf, gilt ab 01.01.2009
Umstellungsfuttermittel können zu 100% der Ration verfüttert werden, wenn sie aus dem eigenen Betrieb stammen.
Hefe rechnet ab 31.12.2013 zu den Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs. Für die Herstellung von Öko-Hefe wird festgelegt, welche Stoffe verwendet werden können.
Eierfarben können im Rahmen der EU-VO zugelassen werden.

VO (EG) Nr. 967/2008 vom 29.09.2008

Änderungsverordnung als pdf, gilt ab 06.10.2010
Erste Änderung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
Die Verwendung des Gemeinschaftslogos zur Kennzeichnung von Bio-Produkten ist erst ab 1. Juli 2010 verpflichtend.